Grüne und Sachverständige: Klare Anspruchsregeln, Triggerpunkte und Übergänge zu Pauschalverfahren nötig
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„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Angehörigen für den Ernstfall vorbereitet sein muss. Es wäre während des Einsatzes in Afghanistan von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten für unterschiedli che Szenarien Abstufungen und Triggerpunkte festgelegt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen Verfahren zu Pauschalverfahren klar zu regeln.“
Lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten den Einsatz teils unter höchster Lebensgefahr ermöglicht; Deutschland werde auch künftig auf sie angewiesen sein. Eine Lehre müsse sein, frühzeitig festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Nachweise erforderlich sind. Für unterschiedliche Szenarien sollten Abstufungen und Triggerpunkte definiert werden, etwa für den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren. Transparente Entscheidungsstrukturen mit klaren Zuständigkeiten seien notwendig.
Hinweis zur Einordnung: Sondervotum der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.
Hinweis: Sondervotum CDU/CSU + Zeino, Vollmer. Diese Einschätzung zur Gefährdungslage steht in deutlichem Kontrast zu der Bewertung im Grünen-Sondervotum 4.10 sowie zu Aussagen aus dem 1. UA.
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Angesichts der humanitären Katastrophe, der Klimakrise und der von der Taliban-Führung in Kandahar radikalisierten Entrechtung von Mädchen und Frauen sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden. Mehr als 400 von Frauen geführte NGOs arbeiteten trotz aller Unsicherheiten weiter; viele Eltern wünschten Bildung auch für ihre Töchter.
Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Die Einreichenden schlagen vor, in Abstimmung mit europäischen Partnern und der EU-Delegation ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul einzurichten, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der Taliban-Regierung. Augen, Ohren und persönliche Kontakte vor Ort seien für realitätsnahe Politik unabdingbar; die 110-jährige besondere Verbundenheit zwischen beiden Ländern wird betont.
Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Eine Replik der AfD-Vertreter (4.1.1) verweist darauf, dass die AfD eine ähnliche Forderung bereits im September 2024 als Antrag eingebracht hatte.
Die AfD-Vertreter unterstreichen, dass ihre Fraktion die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul bereits im September 2024 als Bundestagsantrag (Drucksache 20/12973) eingebracht hatte, u. a. zur Schaffung einer Anlaufstelle für deutsche und afghanische Wirtschaftsvertreter und zur Koordinierung von Rückkehrern. Die Replik zitiert die Grünen-Obfrau Schahina Gambir, die in der zugehörigen Plenardebatte vom 27.09.2024 eine Annäherung an die Taliban als „Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien“ bezeichnet hatte.
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zielt darauf, eine Inkonsistenz in der Grünen-Position aufzuzeigen.
Die AfD kritisiert, dass der Einsetzungsauftrag zu stark auf einzelne „Stellschrauben“ abgezielt habe. Die grundsätzliche Frage nach der Realisierbarkeit von Nation-Building in kulturfremden Räumen hätte gestellt werden müssen; die Erkenntnisse des Zwischenberichts zeigten, dass dies nicht realistisch sei. Auf diesen Anspruch künftig zu verzichten hätte aus Sicht der AfD die Haupterkenntnis der Kommission sein müssen.
Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter.