Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke: Weder Kabinettsausschuss noch Staatssekretärsrunde allein ausreichend; beides sei erforderlich
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„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen Steuerung geeigneten Institution in Zuständigkeit der Bundesregierung als Ganzes, kann gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht einen herausgehobenen Maßstab für koordiniertes Handeln im internationalen Krisenmanagement bilden.“
Die Sachverständigen halten es nicht für zielführend, einen neuen Kabinettsausschuss und eine verbesserte Staatssekretärs-Zusammenarbeit als alternative Optionen zu betrachten. Nur ein vom Kabinett mandatierter, beim Kanzleramt angesiedelter Ausschuss könne gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht den Maßstab für koordiniertes Krisenmanagement bilden. Gleichzeitig könne kein zentralisiertes Gremium das Ressortprinzip ersetzen; die Ressorts trügen weiterhin hohe Verantwortung. Beides sei erforderlich: politisch-strategische Gesamtverantwortung der Bundesregierung UND integrierte ressortgemeinsame Steuerung.
Hinweis zur Einordnung: Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Prof. Dr. Anna Geis und Dr. Katja Mielke.
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Angesichts der humanitären Katastrophe, der Klimakrise und der von der Taliban-Führung in Kandahar radikalisierten Entrechtung von Mädchen und Frauen sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden. Mehr als 400 von Frauen geführte NGOs arbeiteten trotz aller Unsicherheiten weiter; viele Eltern wünschten Bildung auch für ihre Töchter.
Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Die Einreichenden schlagen vor, in Abstimmung mit europäischen Partnern und der EU-Delegation ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul einzurichten, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der Taliban-Regierung. Augen, Ohren und persönliche Kontakte vor Ort seien für realitätsnahe Politik unabdingbar; die 110-jährige besondere Verbundenheit zwischen beiden Ländern wird betont.
Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Eine Replik der AfD-Vertreter (4.1.1) verweist darauf, dass die AfD eine ähnliche Forderung bereits im September 2024 als Antrag eingebracht hatte.
Die AfD-Vertreter unterstreichen, dass ihre Fraktion die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul bereits im September 2024 als Bundestagsantrag (Drucksache 20/12973) eingebracht hatte, u. a. zur Schaffung einer Anlaufstelle für deutsche und afghanische Wirtschaftsvertreter und zur Koordinierung von Rückkehrern. Die Replik zitiert die Grünen-Obfrau Schahina Gambir, die in der zugehörigen Plenardebatte vom 27.09.2024 eine Annäherung an die Taliban als „Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien“ bezeichnet hatte.
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zielt darauf, eine Inkonsistenz in der Grünen-Position aufzuzeigen.
Die AfD kritisiert, dass der Einsetzungsauftrag zu stark auf einzelne „Stellschrauben“ abgezielt habe. Die grundsätzliche Frage nach der Realisierbarkeit von Nation-Building in kulturfremden Räumen hätte gestellt werden müssen; die Erkenntnisse des Zwischenberichts zeigten, dass dies nicht realistisch sei. Auf diesen Anspruch künftig zu verzichten hätte aus Sicht der AfD die Haupterkenntnis der Kommission sein müssen.
Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter.