Bridge the Gap.

← Parlament & Öffentlichkeit

Sachverständige:r 4. Einsatzausschuss für Auslandseinsätze der Bundeswehr S. 3

Parlamentsausschuss nicht gleich unmittelbar demokratisch legitimiert wie Plenum

Originalstelle
„Ein bloßer Parlamentsausschuss ist demgegenüber nicht in der gleichen Unmittelbarkeit demokratisch legitimiert. Das Urteil hebt gerade die Öffentlichkeit der Plenardebatte als wesentliches Merkmal des Parlamentsvorbehalts hervor, die in einem solchen Ausschuss ausgeschlossen bliebe.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-60, S. 3 (Original, neues Fenster)

Ein Parlamentsausschuss sei nicht in gleicher Unmittelbarkeit demokratisch legitimiert wie das Plenum; das BVerfG hebe die Öffentlichkeit der Plenardebatte als wesentliches Merkmal des Parlamentsvorbehalts hervor, die im Ausschuss fehle.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Kurzstellungnahme für die Clustergruppe 2 „Strategie und Auftragsbildung/Recht zum Einsatz/strategische Kommunikation“ der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“

Autor:in: Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Georg-August-Universität Göttingen; Dekan der Juristischen Fakultät; Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. (Mitarbeit: Wiss. Mit. Dipl.-Jur. Simon Geiersbach)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-60

Datum: 2024-04-26

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r 1. Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates auf Seiten der Exekutive S. 1

Durchgriffs- und Exekutivbefugnisse eines Nationalen Sicherheitsrats nur schwer mit Parlamentsvorbehalt vereinbar

Eigenständige Durchgriffs- und Exekutivbefugnisse eines deutschen Nationalen Sicherheitsrats seien wegen der starken parlamentarischen Rolle bei sicherheitspolitischen Fragen, insbesondere beim Streitkräfteeinsatz, kaum vorstellbar.

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\paulus.json
Empfehlung 1. Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates auf Seiten der Exekutive S. 1–2

Kabinettsausschuss als weitreichendste Option mit Koordinations-, Vorbereitungs- und Gesamtvertretungsfunktion

Ein Kabinettsausschuss böte unter den geprüften Optionen die weitreichendste Rolle, mit Koordinations-, Vorbereitungs- und Gesamtvertretungsfunktion. Weitergehende Befugnisse seien mit dem Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) kaum vereinbar; eine Verankerung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung sei erforderlich.

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\paulus.json