Bridge the Gap.

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Sachverständige:r 4. Einsatzausschuss für Auslandseinsätze der Bundeswehr S. 2–3

Verbindliche Einsatzentscheidungen durch Ausschuss kollidieren mit Plenarvorbehalt und Öffentlichkeit der Debatte

Originalstelle
„Bzgl. der Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuständigkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr, ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere ist eine verbindliche Entscheidung durch Ausschüsse nur schwer mit dem hohen Gewicht zu vereinbaren, welches das BVerfG der Parlamentszustimmung und der Öffentlichkeit der Plenardebatte zumisst.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-60, S. 2–3 (Original, neues Fenster)

Eine Übertragung verbindlicher Einsatzentscheidungen auf einen Ausschuss begegne verfassungsrechtlichen Bedenken; sie sei mit dem hohen Gewicht, das das BVerfG der Parlamentszustimmung und der Öffentlichkeit der Plenardebatte zumesse, kaum vereinbar (Verweis u. a. auf AWACS-Türkei-Entscheidung, BVerfGE 121, 135).

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Bundesverfassungsgericht Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Kurzstellungnahme für die Clustergruppe 2 „Strategie und Auftragsbildung/Recht zum Einsatz/strategische Kommunikation“ der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“

Autor:in: Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Georg-August-Universität Göttingen; Dekan der Juristischen Fakultät; Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. (Mitarbeit: Wiss. Mit. Dipl.-Jur. Simon Geiersbach)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-60

Datum: 2024-04-26

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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