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Empfehlung 3. Sicherheitspolitischer Berater des Bundeskanzlers S. 2

Schaffung eines sicherheitspolitischen Beraters des Bundeskanzlers erscheint möglich

Originalstelle
„Die Schaffung eines sicherheitspolitischen Beraters erscheint möglich. Falls dieser einen organisatorischen Unterbau haben soll, sei auf eine mögliche parallele Ausgestaltung zum Kulturstaatssekretär oder der Nachrichtendienstkontrolle hingewiesen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-60, S. 2 (Original, neues Fenster)

Die Schaffung eines sicherheitspolitischen Beraters des Bundeskanzlers (analog zum außenpolitischen Berater) sei möglich; ein organisatorischer Unterbau könne sich am Kulturstaatssekretär oder der Nachrichtendienstkontrolle orientieren. Klare Aufgabenzuweisung sei wegen des Ressortprinzips erforderlich.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Kurzstellungnahme für die Clustergruppe 2 „Strategie und Auftragsbildung/Recht zum Einsatz/strategische Kommunikation“ der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“

Autor:in: Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Georg-August-Universität Göttingen; Dekan der Juristischen Fakultät; Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. (Mitarbeit: Wiss. Mit. Dipl.-Jur. Simon Geiersbach)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-60

Datum: 2024-04-26

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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