Bridge the Gap.

← Ressortabstimmung

Sachverständige:r 2. Stärkung und Ausbau des Bundessicherheitsrates S. 2

Ausbau des Bundessicherheitsrats über die Rüstungskontrolle hinaus ist in Art.-65-S.-2-GG-Grenzen möglich

Originalstelle
„Insofern der Bundessicherheitsrat stärker in die Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik eingebunden werden soll, erscheint dies in den Grenzen von Art. 65 S. 2 GG möglich. § 1 II GO-BSR sieht bereits eine derartige Möglichkeit vor; die bisherige Einengung auf die Tätigkeit der Rüstungskontrolle ist nicht zwingend.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-60, S. 2 (Original, neues Fenster)

Eine stärkere Einbindung des Bundessicherheitsrats in die Koordinierung der Sicherheitspolitik sei in den Grenzen des Ressortprinzips möglich; § 1 Abs. 2 GO-BSR eröffne das bereits, die bisherige Beschränkung auf Rüstungskontrolle sei nicht zwingend.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Kurzstellungnahme für die Clustergruppe 2 „Strategie und Auftragsbildung/Recht zum Einsatz/strategische Kommunikation“ der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“

Autor:in: Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Georg-August-Universität Göttingen; Dekan der Juristischen Fakultät; Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. (Mitarbeit: Wiss. Mit. Dipl.-Jur. Simon Geiersbach)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-60

Datum: 2024-04-26

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r 1. Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates auf Seiten der Exekutive S. 1

Durchgriffs- und Exekutivbefugnisse eines Nationalen Sicherheitsrats nur schwer mit Parlamentsvorbehalt vereinbar

Eigenständige Durchgriffs- und Exekutivbefugnisse eines deutschen Nationalen Sicherheitsrats seien wegen der starken parlamentarischen Rolle bei sicherheitspolitischen Fragen, insbesondere beim Streitkräfteeinsatz, kaum vorstellbar.

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\paulus.json
Empfehlung 1. Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates auf Seiten der Exekutive S. 1–2

Kabinettsausschuss als weitreichendste Option mit Koordinations-, Vorbereitungs- und Gesamtvertretungsfunktion

Ein Kabinettsausschuss böte unter den geprüften Optionen die weitreichendste Rolle, mit Koordinations-, Vorbereitungs- und Gesamtvertretungsfunktion. Weitergehende Befugnisse seien mit dem Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) kaum vereinbar; eine Verankerung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung sei erforderlich.

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\paulus.json