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Sachverständige:r Fragenkomplex 4 — Aufgaben des Arbeitsstabs S. 16

Eingriffsverwaltung (z. B. Datenverarbeitung) verlangt Gesetzesgrundlage und Kontrollmechanismen

Originalstelle
„Allein soweit Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung umfasst sein sollen, also z.B. personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (siehe oben), sind zusätzliche Grenzen zu beachten. Jedenfalls ist in diesem Fall eine gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich. Grundsätzlich sind dann auch Kontrollmechanismen zu beachten (z.B. Kontrolle durch die BfDI) bzw. einzuziehen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 16 (Original, neues Fenster)

Soweit Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung umfasst seien (etwa Verarbeitung personenbezogener Daten), seien zusätzliche Grenzen zu beachten: Jedenfalls sei in diesem Fall eine gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich; grundsätzlich seien dann auch Kontrollmechanismen zu beachten (z. B. Kontrolle durch die BfDI) bzw. einzuziehen.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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