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Sachverständige:r Fragenkomplex 3 — Bundessicherheitsrat S. 13–14

BSR-Vorentscheidungen entfalten „gewichtige faktisch-politische Bindungswirkung” gegenüber dem Gesamtkabinett

Originalstelle
„Soweit eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich ist, kann der Bundessicherheitsrat Vorentscheidungen treffen, die von ihrer Rechtsqualität her den Charakter einer informellen Absprache haben; diese entfaltet freilich eine gewichtige faktisch-politische Bindungswirkung gegenüber dem Gesamtkabinett (Glawe, DVBl.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 13–14 (Original, neues Fenster)

Der Bundessicherheitsrat sei der einzige Kabinettsausschuss mit Geschäftsordnung; nach § 1 berate er in Fragen der Sicherheitspolitik. Soweit eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich sei, könne der BSR Vorentscheidungen treffen, die rechtlich den Charakter informeller Absprachen hätten; diese entfalteten jedoch eine „gewichtige faktisch-politische Bindungswirkung gegenüber dem Gesamtkabinett”.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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