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Sachverständige:r Fragenkomplex 3 — Bundessicherheitsrat S. 13

Bundessicherheitsrat: rein exekutiver Kabinettsausschuss mit wechselvoller Geschichte seit 1955

Originalstelle
„2012, 329 ff.; Zähle, Der Staat 44 (2005), 462 ff.). 1955 wurde er als Bundesverteidigungsrat gegründet, um unter Ausgleich der verschiedenen Ressortbelange eine Gesamtverteidigungskonzeption zu erarbeiten und durchzusetzen. 1964 entstand als Arbeitsarm das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates, u.a. mit Kompetenzen zur Koordinierung und Ergebnisauswertung der Nachrichtendienste des Bundes. 1966 wurde das Ministerium wieder aufgelöst und seine Aufgaben dem Bundeskanzleramt übertragen. Seit 1969 firmiert der Bundessicherheitsrat unter seinem heutigen Namen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 13 (Original, neues Fenster)

Der Bundessicherheitsrat sei formal ein rein exekutives Koordinationsgremium als Kabinettsausschuss. Er sei 1955 als Bundesverteidigungsrat gegründet worden; 1964 entstand als Arbeitsarm das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates, 1966 wieder aufgelöst und die Aufgaben dem BKAmt übertragen; seit 1969 firmiere der Bundessicherheitsrat unter heutigem Namen.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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