Bridge the Gap.

← Ressortabstimmung

Sachverständige:r Fragenkomplex 2 — Angliederung an das Bundeskanzleramt S. 12–13

Trendumkehr in der Rechtswissenschaft: ministerialfreie Räume zunehmend als Ordnungsprinzip akzeptiert

Originalstelle
„Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum ist hinsichtlich der Bewertung der Einrichtung ministerialfreier Verwaltungseinheiten eine gewisse Trendumkehr festzustellen. Wurden ressort- und ministerialfreie Räume lange Zeit oft kritisch gesehen … verlangen die Aufgabenzuwächse in der Verwaltungspraxis zunehmend nach flexiblen Lösungen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 12–13 (Original, neues Fenster)

Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum sei eine Trendumkehr festzustellen: Wurden ressort- und ministerialfreie Räume früher als „verfassungswidrige Nebenregierungen” kritisiert, verlangten die Aufgabenzuwächse in der Praxis zunehmend nach flexiblen Lösungen. Politische Unabhängigkeit könne dabei sogar ein Ordnungsprinzip effektiver Aufgabenwahrnehmung sein.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r Vorbemerkung — Fragestellung S. 2

Untersuchungsgegenstand: politisches Gremium plus „permanenter Arbeitsstab” im verfassungsrechtlichen Rahmen

Die Stellungnahme prüft zwei Strukturelemente für die Außen- und Sicherheitspolitik: ein politisches Gremium aus Mitgliedern der Bundesregierung, das Kabinettsentscheidungen lediglich vorbereitet, und einen „permanenten Arbeitsstab”, der dieses Gremium unterstützt. Beide sollen sich im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und das Ressortprinzip nicht antasten.

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\dietrich.json
Sachverständige:r Rechtliche Maßstäbe S. 3

Drei verfassungsrechtliche Prinzipien der Regierungsorganisation: Kanzler-, Ressort- und Kabinettsprinzip

Die Regierungsorganisation nach Art. 65 GG werde durch drei Prinzipien geprägt: Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz), Ressortprinzip (Eigenverantwortung der Einzelminister) und Kabinettsprinzip (Kollegialentscheidungen). Keines habe pauschal Vorrang; sie seien als flexible Verschränkung zu verstehen, die immer wieder neu abgestimmt werden müsse.

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\dietrich.json
Sachverständige:r Rechtliche Maßstäbe S. 3

Regierungsorganisation bildet auch parlamentarische Verantwortlichkeit ab; ministerialfreie Räume nur Ausnahme

Die Regierungsorganisation diene nicht nur Zweckmäßigkeit, sondern bilde auch politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament ab. Das Ressortprinzip begründe die Verantwortung des Einzelministers und adressiere die parlamentarische Kontrolle. Daraus folge, dass sogenannte ministerialfreie Räume nur eine Ausnahme sein könnten.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit enquete_gutachten\dietrich.json
Sachverständige:r Rechtliche Maßstäbe S. 4

Gesetzesvorbehalt: Bundesoberbehörde verlangt Bundesgesetz, Datenverarbeitung löst Grundrechtsvorbehalte aus

Verfassungsrechtlich könne im Einzelfall ein Gesetzesvorbehalt greifen: Soll der Arbeitsstab als selbständige Bundesoberbehörde eingerichtet werden, verlange Art. 87 Abs. 3 GG ein Bundesgesetz. Ebenso würden grundrechtliche Vorbehalte ausgelöst, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG).

Thema: Ressortabstimmung enquete_gutachten\dietrich.json