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Sachverständige:r Fragenkomplex 2 — Angliederung an das Bundeskanzleramt S. 10–11

Vier Optionen der Angliederung an das BKAmt, von der Geschäftsstelle bis ministerialfreier oberster Bundesbehörde

Originalstelle
„Der „permanente Arbeitsstab“ lässt auf verschiedenem Wege an das Bundeskanzleramt angliedern. Denkbar sind – abhängig von den zugewiesenen Aufgaben – folgende Optionen: - Geschäftsstelle eines interministeriellen politischen Koordinierungsgremiums - Beauftragter/Koordinator der Bundesregierung - Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts - Ministerialfreie oberste Bundesbehörde“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 10–11 (Original, neues Fenster)

Der „permanente Arbeitsstab” lasse sich auf verschiedenen Wegen an das Bundeskanzleramt anbinden, abhängig von den zugewiesenen Aufgaben: als Geschäftsstelle eines interministeriellen Koordinationsgremiums, als Beauftragter oder Koordinator der Bundesregierung, als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BKAmt oder als ministerialfreie oberste Bundesbehörde.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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