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Sachverständige:r Fragenkomplex 1 — Permanenter Arbeitsstab S. 8–9

Ministerialfreie oberste Bundesbehörde als Option: Nationaler Sicherheitsberater unter Rückgriff auf das Kanzlerprinzip möglich

Originalstelle
„Denkbar erscheint demgegenüber aber die Einrichtung einer ministerialfreien obersten Bundesbehörde. Das Ressortprinzip steht dem schon deshalb nicht entgegen, da v.a. eine Koordinierungsfunktion bzw. Querschnittsaufgaben wahrgenommen werden sollen (so im Ergebnis auch Glawe, Organkompetenzen und Handlungsinstrumente auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit, 2011, S. 62). Ganz konkret: ein Nationaler Sicherheitsberater/Beauftragter der Bundesregierung für die Nationale Sicherheit kann als oberste Bundesbehörde unter Rückgriff auf das Kanzlerprinzip einrichtet werden, solange die Zuständigkeiten der Einzelminister nicht tangiert sind.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 8–9 (Original, neues Fenster)

Eine ressortfreie Organisation des Arbeitsstabs komme sachlich nicht in Betracht, wohl aber eine ministerialfreie oberste Bundesbehörde. Konkret könne ein Nationaler Sicherheitsberater bzw. ein Beauftragter der Bundesregierung für die Nationale Sicherheit als oberste Bundesbehörde unter Rückgriff auf das Kanzlerprinzip eingerichtet werden, solange die Zuständigkeiten der Einzelminister nicht tangiert seien.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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