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Sachverständige:r Fragenkomplex 1 — Permanenter Arbeitsstab S. 6

Drei in Betracht kommende Organisationsformen: interministerieller Ausschuss, Beauftragter bzw. Koordinator, Bundesoberbehörde

Originalstelle
„Als Organisationsformen kommen daher grundsätzlich in Betracht: • interministerielle Ausschüsse • Beauftragte bzw. Koordinatoren der Bundesregierung • Bundesoberbehörden bzw. oberste Bundesbehörden. Dabei sind Mischformen nicht ausgeschlossen. So ist etwa die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Grundlage eines Organisationserlasses des Bundeskanzlers als oberste Bundesbehörde verfasst (Erlass vom 27.10.1998, BGBl.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 6 (Original, neues Fenster)

Als Organisationsformen für den „permanenten Arbeitsstab” kämen grundsätzlich drei Varianten in Betracht: interministerielle Ausschüsse, Beauftragte bzw. Koordinatoren der Bundesregierung sowie Bundesoberbehörden bzw. oberste Bundesbehörden. Mischformen seien nicht ausgeschlossen, z. B. sei die BKM auf Grundlage eines Organisationserlasses als oberste Bundesbehörde verfasst.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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