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Sachverständige:r Vorbemerkung — Fragestellung S. 2

Untersuchungsgegenstand: politisches Gremium plus „permanenter Arbeitsstab” im verfassungsrechtlichen Rahmen

Originalstelle
„Diese sollen sich im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und insbesondere das Ressortprinzip nicht antasten. Ein politisches Gremium (z.B. als Kabinettsausschuss) soll politische Entscheidungen im Kabinett vorbereiten und nicht ersetzen. Zusätzlich zum politischen Gremium sollte ein Verwaltungsstab eingerichtet werden, der das politische Gremium unterstützt und zur Verbesserung der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung und der ressortübergreifenden Kultur im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik beiträgt. Er könnte Personal aus den Ressorts (rotierend) und permanentes Personal umfassen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 2 (Original, neues Fenster)

Die Stellungnahme prüft zwei Strukturelemente für die Außen- und Sicherheitspolitik: ein politisches Gremium aus Mitgliedern der Bundesregierung, das Kabinettsentscheidungen lediglich vorbereitet, und einen „permanenten Arbeitsstab”, der dieses Gremium unterstützt. Beide sollen sich im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und das Ressortprinzip nicht antasten.

Thema: Ressortabstimmung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zu rechtlichen Optionen der Koordinierung der Bundesregierung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik

Autor:in: Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin — Studiengangsleiter Master in Intelligence and Security Studies (MISS)

Drucksache: KOM-Drs-20-28-62

Datum: 2024-08-30

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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