Rückzug auf ‚Zuständigkeit der afghanischen Regierung' zeugt von ‚Eskapismus'
Originalstelle
„„Auch der Rückzug auf die Position, dass für die Drogenfrage die afghanische Regierung zuständig sei, wo doch der Einfluss der vor allem militärischen Intervention auf die politische Ökonomie der Drogen zentral war, zeugt bis heute von Eskapismus und einen Mangel an Willen, die Probleme wenigstens nüchtern zu erkennen.“
Der deutsche Rückzug auf die Position, die afghanische Regierung sei für die Drogenfrage zuständig, zeuge ‚von Eskapismus und einem Mangel an Willen', die Probleme nüchtern zu erkennen, obwohl der militärische Einfluss auf die politische Ökonomie der Drogen zentral war.
Deutschland habe sich gegenüber der Drogenökonomie sehr zurückhaltend verhalten und sich darauf zurückgezogen, dass dafür im Lead-Nation-Konzept das Vereinigte Königreich bzw. die afghanische Regierung zuständig seien.
Die wirtschaftlichen Verwerfungen der Intervention hätten den Aufbau staatlicher Rentiersstrukturen begünstigt, die von illegalen Drogenrentiersstrukturen gespiegelt worden seien.
Empfohlen werden ein institutionelles Gedächtnis für künftige Einsätze, ein internationaler Lernprozess auf diplomatischem Weg sowie klar definierte und fair geteilte Verantwortung in multilateralen Einsätzen.
Die Opiumökonomie sei nicht durch die Intervention ab 2001 verursacht, aber die Interventionspolitik habe Bedingungen geschaffen, die sie häufig begünstigt hätten; günstige Bedingungen reichten bis vor 1979 zurück.
Thema: Lehren für die Zukunftvor 1973 bis 2021enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Der weitaus größte Teil der Wertsteigerung des Opiums entstehe auf dem Transportweg und im Konsumland; bei den afghanischen Bauern kämen nur 1–2 Prozent des Straßenverkaufswerts an.