Bewertung3.3 Sicherheitspolitik vs. EntwicklungspolitikS. 31
Sicherheits- und Entwicklungsziele wurden nie austariert
Originalstelle
„Andererseits wurden die Herausforderungen (sic!) in Afghanistan operativ voneinander entkoppelt, d.h. wenn der strategische Imperativ, die Aufstandsbewegung von ihren (vermuteten) Geldquellen abzuschneiden, dominant wurde, wurden entwicklungspolitische Ziele hintangestellt; umgekehrt wurden entwicklungspolitische Zielsetzungen nicht mit ihren sicherheitspolitischen Folgen ins Verhältnis gesetzt. Objektiv falsche Annahmen, wie etwa dass Taliban und al-Qaida eng miteinander kooperierten, oder dass die Opiumökonomie die Taliban direkt finanziere, führten zu fehlgeleiteter Priorisierung.“
Sicherheits- und entwicklungspolitische Zielsetzungen seien einander systematisch in die Quere gekommen und nie austariert worden; objektiv falsche Annahmen, etwa eine enge Kooperation von Taliban und al-Qaida oder eine direkte Talibanfinanzierung durch Opium, hätten zu fehlgeleiteter Priorisierung geführt.
Deutschland habe sich gegenüber der Drogenökonomie sehr zurückhaltend verhalten und sich darauf zurückgezogen, dass dafür im Lead-Nation-Konzept das Vereinigte Königreich bzw. die afghanische Regierung zuständig seien.
Die wirtschaftlichen Verwerfungen der Intervention hätten den Aufbau staatlicher Rentiersstrukturen begünstigt, die von illegalen Drogenrentiersstrukturen gespiegelt worden seien.
Empfohlen werden ein institutionelles Gedächtnis für künftige Einsätze, ein internationaler Lernprozess auf diplomatischem Weg sowie klar definierte und fair geteilte Verantwortung in multilateralen Einsätzen.
Die Opiumökonomie sei nicht durch die Intervention ab 2001 verursacht, aber die Interventionspolitik habe Bedingungen geschaffen, die sie häufig begünstigt hätten; günstige Bedingungen reichten bis vor 1979 zurück.
Thema: Lehren für die Zukunftvor 1973 bis 2021enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Der weitaus größte Teil der Wertsteigerung des Opiums entstehe auf dem Transportweg und im Konsumland; bei den afghanischen Bauern kämen nur 1–2 Prozent des Straßenverkaufswerts an.