Sachverständige:rKap. 5.2.1 — Patronage als PflichtS. 61
Aus afghanischer Sicht: Patronage ist Pflicht des Patrons; Geistersoldaten finanzierten Märtyrerfamilien
Originalstelle
„Wenn ein Patron Ressourcen, wie auch immer er die Kontrolle über diese gewonnen hatte, für sein Klientel verwendete, war dies nicht nur nicht verwerflich, sondern sogar seine Pflicht (Fukuyama, 2018). … „Er hält daher verstorbene Polizisten in den Registern und erhält dafür Geld. Das ist seine Pflicht. Denn die Märtyrerfamilien der verstorbenen Polizisten müssen ernährt werden. Und der Polizeichef schafft dafür einen Weg, der in unserer Logik nicht vorgesehen ist. (…) Aber ich glaube nicht unbedingt, dass es da um Bereichern geht. Er ist der Khan und da ist dieses schöne Sprichwort: feed the people instead of eating the people“ (deutsche:r Praktiker:in 1, 17.04.2024).“
Aus afghanischer Sicht sei Patronage nicht verwerflich, sondern Pflicht des Patrons: Wer das Amt übernimmt, muss für seine Klientel sorgen. Geistersoldaten in den Registern dienten oft nicht der Selbstbereicherung, sondern dem Unterhalt der Märtyrerfamilien. Ein afghanisches Sprichwort lautet: „feed the people instead of eating the people”. Selbstbereicherung im Ausland (z.B. Immobilien in Dubai) gilt dagegen als moralisch verwerflich.
Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC) — wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Deutschen Bundestags / der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands”
Korruption, Klientelismus und Patronage (KKP) seien in allen Gesellschaften vorhanden, dominierten aber besonders in fragilen Staaten mit Bürgerkriegserfahrung, ethno-religiösen Konflikten und schwachen Institutionen. Eliten nutzen KKP zur Machtsicherung. Gleichzeitig untergräbt KKP das Vertrauen in den Staat und führt zu weiterer Instabilität.
Der Kriseneinsatz habe es nicht geschafft, KKP-Logiken durch andere Spielregeln (v.a. Gute Regierungsführung) zu ersetzen. Gegenmaßnahmen begrenzten KKP innerhalb internationaler Organisationen, erwirkten aber kaum Verhaltensänderungen im afghanischen Staatsapparat. KKP sei aber eher Symptom als Ursache für das Scheitern des Einsatzes gewesen.
Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.
Zu viele Finanzressourcen bei zu geringer afghanischer Absorptionskapazität hätten die „große Korruption” v.a. in den Treuhandfonds befördert. Die größten finanziellen Verluste seien jedoch durch Ressourcenineffizienz entstanden: schlecht geplante oder durchgeführte Projekte, Unterauftragsketten, überhöhte Preise, Geldrückflüsse in die Geberländer.
Im Juli 2010 wurde der Betrugsfall der Kabul Bank, der damals größten Privatbank, bekannt: Sie funktionierte wie ein Schneeballsystem, verlieh hunderte Millionen US-Dollar an fiktive Unternehmen politisch einflussreicher Patronagenetzwerke. Über die Bank flossen US-Gelder für ANSF-Gehälter und wurden teilweise für die betrügerischen Kredite abgezweigt. Hauptbegünstigte waren u.a. Mahmoud Karzai (Bruder des Präsidenten) und Haseen Fahim (Bruder des Vizepräsidenten). Schaden: ca. 982 Mio. US-Dollar.