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Feststellung Kap. 3.7.4 — Ortskräfte Afghanistan (Kontext) S. 54

Deutschland war beim Abzug aus Afghanistan nicht ausreichend auf den Schutz der Ortskräfte vorbereitet

Originalstelle
„Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn Deutschland erwies sich als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihren Angehörigen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Zentrale Feststellung der Enquete-Kommission als Begründung der Empfehlung 71: Beim Abzug aus Afghanistan erwies sich Deutschland als nicht ausreichend auf den Schutz der zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen vorbereitet. Frühzeitige Klarstellung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen hätte erfolgen müssen.

Thema: Ortskräfte Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für künftiges vernetztes Engagement”

Drucksache: 20/14500

Fundstelle: S. 54 (Dokument insgesamt S. 14–55)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Empfehlung Kap. 3.7.4 — Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 54

Empfehlung 71: Umgang mit Ortskräften ressortübergreifend regeln und Verantwortungsmaß transparent machen

Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.

Hinweis: Zu Empfehlung 71 liegen zwei Sondervoten vor: (1) CDU/CSU-Fraktion sowie Sachverständige Zeino und Vollmer; (2) Abgeordnete Gambir, Düring und Spellerberg (Grüne) sowie Sachverständige Mielke. Zu beiden Sondervoten liegt jeweils eine Replik der AfD (Nolte und Wundrak) und Sachverständigen Haunreiter vor.
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Definition: Ortskräfteverfahren als Spezialverfahren für afghanische Ortskräfte deutscher Stellen

Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.

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Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 14

Empfehlung 1: Klare, ausformulierte Strategie für künftige Auslandsengagements mit Zielzustand und Wirkungen

Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.

Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
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Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 15

Empfehlung 2: Strategische Vorausschau mit kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der sicherheitspolitischen Lage

Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.

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Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 3: Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft trotz teilweise blockierten VN-Sicherheitsrats

Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.

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Empfehlung 4: Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) mit ihren Chancen und Risiken ernstnehmen

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Empfehlung 5: Internationale Koordinierung mit Verbündeten, Partnern und Stakeholdern fortlaufend prüfen

Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.

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