Eklatantes Ungleichgewicht in PRT-Teamzusammensetzung zulasten der zivilen Einsatzkräfte
Originalstelle
„Dazu gehört aber auch die Erkenntnis eines durchgehend eklatanten Ungleichgewichts in der Teamzusammensetzung zwischen militärischen und zivilen Einsatzkräften zulasten letzterer. Dieses Defizit wurde aus Sicht der PRT-Kommandeure wiederholt angezeigt. Aufgehoben wurde es nicht, und die Folgen dessen traten offen zutage: Zivile Mangelfähigkeiten führten u. a. zu einer Überdehnung des Aufgabenspektrums der vor Ort stationierten militärischen Führungskräfte.“
Feststellung der Kommission zur Begründung der Empfehlung 60: In den deutschen Provincial Reconstruction Teams (PRTs) bestand ein eklatantes zivil-militärisches Ungleichgewicht zulasten der zivilen Kräfte. PRT-Kommandeure zeigten dies wiederholt an, ohne Abhilfe; die Folge waren Überdehnung der militärischen Führung und ziviles Mangelpersonal.
In den afghanischen Provincial Reconstruction Teams (PRTs) bestand ein durchgehend eklatantes Ungleichgewicht zwischen militärischen und zivilen Kräften zulasten der Zivilen. Auch in internationalen Führungsstrukturen ist Deutschland unterrepräsentiert. Strategische Führungsreserve des Bundes für zivile Einsatzkräfte; transparente Anreize; Einsatz darf der beruflichen Entwicklung nicht abträglich sein. Auch Landesbeamte:innen und qualifizierte Angestellte können sich bewerben.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.