Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20-jährigen Afghanistan-Einsatzes
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„Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in den Dokumenten zum 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatz auf, welche für die tiefergehende Analyse wichtig gewesen wären.“
Feststellung als Begründung der Empfehlung 48: Während der Enquete-Arbeit wurden mehrfach Dokumentationslücken zum 20-jährigen Afghanistan-Einsatz festgestellt. Daraus folgt die Forderung nach verlängerbaren Aufbewahrungsfristen.
Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.