Deutsche ISAF-Mandate sprachen von „Friedensbewahrung”, obwohl Frieden in Teilen verloren war
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„Während des Afghanistan-Einsatzes sprachen deutsche ISAF-Mandate noch vom Auftrag der Friedensbewahrung, als Frieden in Teilen des eigenen Verantwortungsbereichs verloren war und Frieden erzwungen werden musste. Wo bei Mandatsdebatten Rechtfertigungsdiskurse dominierten, wurden des Öfteren ehrliche Bestandsaufnahmen und Chancen zu rechtzeitiger Kurskorrektur verpasst.“
Feststellung als Begründung der Empfehlung 26: Deutsche ISAF-Mandate sprachen weiter von Friedensbewahrung, als der Auftrag faktisch Friedenserzwingung war. Bei Mandatsdebatten dominierten Rechtfertigungsdiskurse und ehrliche Bestandsaufnahmen wurden verpasst.
Deutsche ISAF-Mandate sprachen vom Auftrag der Friedensbewahrung, als Frieden teilweise verloren war. Wirksamkeitsevaluierungen wären bei Folgemandaten möglich gewesen. Exitstrategien zu Beginn sind kontraproduktiv (signalisieren Nichtverlässlichkeit); im weiteren Verlauf erforderlich (mit Partnern), gebunden an Zielerreichung.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.