Auswertung der Enquete: Bundestag war im Afghanistan-Engagement strukturell überfordert
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„Die Auswertung des Afghanistan-Engagements durch die Enquete-Kommission zeigte, dass der Bundestag in seiner damaligen Aufstellung insgesamt strukturell überfordert war. Die Gründe dafür lagen in der komplexen Situation im Land, der fragmentierten und von Krieg zerrütteten Gesellschaft und in den widersprüchlichen und zum Teil überambitionierten Zielen der dort intervenierenden Staatengemeinschaft.“
Zentrale Feststellung der Enquete-Kommission: Der Bundestag war in seiner damaligen Aufstellung beim Afghanistan-Engagement strukturell überfordert, wegen komplexer Lage, fragmentierter Gesellschaft und widersprüchlich-überambitionierter Ziele der Staatengemeinschaft.
Die Auswertung des Afghanistan-Engagements zeigte: der Bundestag war strukturell überfordert (komplexe Lage, fragmentierte Gesellschaft, überambitionierte Ziele). Politische Spielregeln wie grundsätzliche Ablehnung von Oppositionsanträgen sollten ausgesetzt werden. Mandatsaufträge sollen in operationalisierbare Ziele heruntergebrochen werden. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz (Unterrichtungspflicht) ist auf Ergänzungsbedarf zu prüfen.
Der Einsatzausschuss kann als Fachausschuss oder gemeinsamer Unterausschuss (§ 55 Abs. 4 GO BT) eingerichtet werden, mit Mitgliedern aus den Ausschüssen für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, BMZ und Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter soll Anlaufstelle für zivilgesellschaftliche Hinweise sein. Unabhängige wissenschaftliche Unterstützung ist erforderlich.
Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei sowie der Abg. Gambir und Spellerberg (Grüne) und Sachverständigen Mielke.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.