Bridge the Gap.

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Feststellung Kap. 3.3.2 — Parlamentarische Überforderung (Kontext) S. 29

Auswertung der Enquete: Bundestag war im Afghanistan-Engagement strukturell überfordert

Originalstelle
„Die Auswertung des Afghanistan-Engagements durch die Enquete-Kommission zeigte, dass der Bundestag in seiner damaligen Aufstellung insgesamt strukturell überfordert war. Die Gründe dafür lagen in der komplexen Situation im Land, der fragmentierten und von Krieg zerrütteten Gesellschaft und in den widersprüchlichen und zum Teil überambitionierten Zielen der dort intervenierenden Staatengemeinschaft.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 29 (Original, neues Fenster)

Zentrale Feststellung der Enquete-Kommission: Der Bundestag war in seiner damaligen Aufstellung beim Afghanistan-Engagement strukturell überfordert, wegen komplexer Lage, fragmentierter Gesellschaft und widersprüchlich-überambitionierter Ziele der Staatengemeinschaft.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für künftiges vernetztes Engagement”

Drucksache: 20/14500

Fundstelle: S. 29 (Dokument insgesamt S. 14–55)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 29

Empfehlung 25: Vertiefte Regionalkompetenz und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle

Die Auswertung des Afghanistan-Engagements zeigte: der Bundestag war strukturell überfordert (komplexe Lage, fragmentierte Gesellschaft, überambitionierte Ziele). Politische Spielregeln wie grundsätzliche Ablehnung von Oppositionsanträgen sollten ausgesetzt werden. Mandatsaufträge sollen in operationalisierbare Ziele heruntergebrochen werden. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz (Unterrichtungspflicht) ist auf Ergänzungsbedarf zu prüfen.

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Empfehlung Kap. 3.3.2 — Die Rolle des Parlaments S. 31

Empfehlung 28: Einsatzausschuss für ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle

Der Einsatzausschuss kann als Fachausschuss oder gemeinsamer Unterausschuss (§ 55 Abs. 4 GO BT) eingerichtet werden, mit Mitgliedern aus den Ausschüssen für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, BMZ und Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter soll Anlaufstelle für zivilgesellschaftliche Hinweise sein. Unabhängige wissenschaftliche Unterstützung ist erforderlich.

Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei sowie der Abg. Gambir und Spellerberg (Grüne) und Sachverständigen Mielke.
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Weiteres aus derselben Quelle

Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 14

Empfehlung 1: Klare, ausformulierte Strategie für künftige Auslandsengagements mit Zielzustand und Wirkungen

Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.

Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
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Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 15

Empfehlung 2: Strategische Vorausschau mit kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der sicherheitspolitischen Lage

Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.

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Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 3: Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft trotz teilweise blockierten VN-Sicherheitsrats

Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.

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Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 4: Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) mit ihren Chancen und Risiken ernstnehmen

Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.

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Empfehlung Kap. 3.2.1 — Internationale Koordinierung im Vernetzten Ansatz S. 17

Empfehlung 5: Internationale Koordinierung mit Verbündeten, Partnern und Stakeholdern fortlaufend prüfen

Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.

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