EmpfehlungKap. 3.6.4 — Wiederaufbau und WirtschaftsförderungS. 46
Empfehlung 56: Private Investoren und Unternehmen in Friedens- und Stabilisierungseinsätzen stärker mitdenken
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„Private Investoren und Unternehmen können in Konflikt- und Postkonfliktländern einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Wiederaufbau leisten und sollten daher bei Friedens- und Stabilisierungseinsätzen stärker mitgedacht werden.“
Stärkerer Fokus auf Investitionsschutz. Diplomatische Vertretungen als Anlaufstelle für deutsche Investor:innen, sofern Investitionen dem Stabilisierungsgedanken dienen. Direkte Einmischung in innenpolitische Angelegenheiten zu unterlassen. Außenhandelskammern, Auslandsvertretungen und politische Stiftungen sollen Beratungsangebote ausbauen. Außenwirtschaftsförderung als Instrument.
Hinweis zur Einordnung: Doppeltes Sondervotum (Grüne mit Nachtwei und Mielke; CDU/CSU).
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.