Empfehlung 53: Korruption, Klientelismus und Patronage als Querschnittsthema adressieren
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„In zukünftigen Kriseneinsätzen sollten die involvierten Ressorts Korruption, Klientelismus und Patronage als zentrale Herausforderung adressieren und als Querschnittsthema zwischen den Ressorts behandeln. Hierbei geht es nicht allein um die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln, sondern auch um das Vertrauen der betroffenen Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit des Kriseneinsatzes.“
Korruption, Klientelismus und Patronage hatten in Afghanistan enorme Auswirkungen und behinderten den Wiederaufbau immens. Bereitgestellte Mittel beförderten Rentierverhalten und alimentierten klientelistische Strukturen. Kohärentes, ressortübergreifend abgestimmtes Verständnis nötig; Anspruch des Einsatzes (stabilisierend oder transformativ) entscheidend. Die Kommission hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Korruption beauftragt.
Aktuelles Geber-Register für strategische Planung, effiziente Allokation, Korruptionsvorbeugung. Auf bestehende Standards aufbauen: IATI (International Aid Transparency Initiative), ODA-Reporting (Official Development Aid). Gendersensible Daten einbeziehen. Alle HDP-Nexus-Ressorts berücksichtigen.
Indikatoren der Fehlallokation und Obergrenzen (Benchmarks) für Mittel und Zuwendungen entwickeln. Benchmarks für lokale Gehälter und Honorare (zur Vermeidung von Preisverzerrung), an local ownership orientiert. OECD als Normgeber. Im digitalen Geber-Register soll ein Mechanismus integriert werden, der Doppelungen in Förderstrukturen anzeigt.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.