Bridge the Gap.

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Empfehlung Kap. 3.5.1 — Monitoring und Evaluation S. 39

Empfehlung 44: Begleitende Fortschrittsbewertung ressortübergreifend ausgestalten

Originalstelle
„Die Bundesregierung sollte die in den Ressorts vereinzelt bereits existierende begleitende Fortschrittsbewertung den Anforderungen des vernetzten Engagements entsprechend ausgestalten.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 39 (Original, neues Fenster)

Ressortübergreifende Monitoring- und Evaluationsstruktur mit gleichberechtigter Beteiligung der betroffenen Ressorts. Beobachtungsstandards harmonisieren (z. B. red teaming für nicht-intendierte Folgen). Nationale und internationale Expertise einbeziehen. Berichte in „Kultur des Teilens” allen Ressorts und Parlament zuleiten; Umsetzung transparent berichten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für künftiges vernetztes Engagement”

Drucksache: 20/14500

Fundstelle: S. 39 (Dokument insgesamt S. 14–55)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Empfehlung Kap. 3.7.3 — Wirksamkeit des Engagements S. 52

Empfehlung 67: Politisch-strategische und operative Ebene eng verknüpfen und Wirkungsannahmen mit Indikatoren unterlegen

Mangelndes Wissen über die tatsächliche Lage in Afghanistan ließ Lücken zwischen politisch-strategischer und operativer Ebene entstehen. Wirkungen jenseits der Output-Ebene waren kaum erkennbar; nicht-intendierte negative Wirkungen wurden kaum erkannt. Ressortübergreifende Strategie in ressortspezifische Strategien herunterbrechen, Wirkungsannahmen mit Indikatoren untermauern. Wirkungskontrollen mindestens zur Hälfte und zum Ende eines Mandatszeitraums. OECD-DAC-Kriterien (Outcomes statt Output).

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Weiteres aus derselben Quelle

Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 14

Empfehlung 1: Klare, ausformulierte Strategie für künftige Auslandsengagements mit Zielzustand und Wirkungen

Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.

Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.1.1 — Strategie und Auftragsbildung S. 15

Empfehlung 2: Strategische Vorausschau mit kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der sicherheitspolitischen Lage

Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BND, BMZ… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 3: Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft trotz teilweise blockierten VN-Sicherheitsrats

Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: VN-Sicherheitsrat, Bundesverfassungsgericht, Bundestag enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.1.2 — Recht zum Einsatz S. 16

Empfehlung 4: Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) mit ihren Chancen und Risiken ernstnehmen

Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: EU, Bundesverfassungsgericht enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.1 — Internationale Koordinierung im Vernetzten Ansatz S. 17

Empfehlung 5: Internationale Koordinierung mit Verbündeten, Partnern und Stakeholdern fortlaufend prüfen

Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.

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