EmpfehlungKap. 3.4.1 — Wissensbasis und KrisenfrüherkennungS. 34
Empfehlung 34: Austausch Wissenschaft–Politik–Praktiker:innen durch bewährte Formate fördern
Originalstelle
„Der Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und zivilen und militärischen Praktikerinnen und Praktikern zur Fortbildung und Verbesserung gemeinsamer Lage-/Kontextverständnisse sollte durch gezielte, neu zu entwickelnde und andernorts bewährte Formate gefördert werden.“
Direkte Einbindung wissenschaftlicher Einrichtungen in Ressortarbeit ausbauen. Vorbild: Wissenstransferhubs in Abteilung S des Auswärtigen Amts. Auch in andere Ressorts übertragen. Praxisorientierte Lehrmodule und Professuren stärken; Fellowship-Programme für Praktiker:innen in der Wissenschaft. Schweiz-Modell (Entsendung nicht verbeamteter Expert:innen) prüfen.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.