EmpfehlungKap. 3.4.1 — Wissensbasis und KrisenfrüherkennungS. 33
Empfehlung 32: Ressortübergreifendes, KI-gestütztes Verfahren zur Informationszusammenführung
Originalstelle
„Zur Stärkung strategischer Entscheidungsfähigkeiten für internationale Einsätze sollte die Bundesregierung ein ressortübergreifendes und KI-gestütztes Verfahren zur effektiven Erfassung, Zusammenführung und Analyse relevanter Informationen aus internen und externen Quellen etablieren.“
Künstliche Intelligenz soll für die Synthetisierung und Priorisierung der Daten geprüft werden, unter Beachtung ethischen und verantwortungsvollen Umgangs. Eine gezielte Forschungs- und Entwicklungsinitiative für einen geschützten Cyberraum für klassifizierte Informationen wird empfohlen.
Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.