EmpfehlungKap. 3.3.2 — Die Rolle des ParlamentsS. 29
Empfehlung 25: Vertiefte Regionalkompetenz und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle
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„Die effektivere parlamentarische Kontrolle von komplexen Einsätzen erfordert vertiefte Regionalkompetenz sowie ressortübergreifende Perspektiven und sollte neben der Einsatzumsetzung vor allem die politisch-strategische Ebene und Einsatzwirksamkeit im Blick haben.“
Die Auswertung des Afghanistan-Engagements zeigte: der Bundestag war strukturell überfordert (komplexe Lage, fragmentierte Gesellschaft, überambitionierte Ziele). Politische Spielregeln wie grundsätzliche Ablehnung von Oppositionsanträgen sollten ausgesetzt werden. Mandatsaufträge sollen in operationalisierbare Ziele heruntergebrochen werden. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz (Unterrichtungspflicht) ist auf Ergänzungsbedarf zu prüfen.
Erkennbare Ansätze: PREVIEW-Portal, Stabilisierungs-Risiko-Analyse, „portfolio.atlas” (AA), Wissensportal „GovLabDe” (BMI). Technische Wissensmanagementsysteme müssen mit Personalentwicklung und Anreizsystemen kombiniert werden. Communities of Practice etablieren. Research Officers in AA, BMVg, BMI, BMZ ausbauen.
Das bundeswehrinterne „Informationssystem Einsatzerfahrungen Bundeswehr” (InfoSys EEBw) wird positiv bewertet, ein bislang kaum genutzter Erfahrungsschatz. Systematische Debriefings durch Entsendeorganisationen; Aufbereitung für Aus- und Weiterbildung. Mittelfristig organisationsübergreifende Datenbank, auch für internationale Partner.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.