EmpfehlungKap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und SteuerungS. 26
Empfehlung 21: Neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement (Option a) oder Ausweitung des Sicherheitspolitischen Jour Fixe (Option b)
Originalstelle
„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu verbessern, sollte (Option a) ein neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement eingerichtet werden oder (Option b) die Arbeit des Sicherheitspolitischen Jour Fixe der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre weiter ausgeweitet und intensiviert werden.“
Inhaltlicher Dissens in der Kommission. Option (a, große Gruppe): Neuer Kabinettsausschuss (alternativ BSR) mit nationalem Sicherheitsberater im BKAmt. Er bereitet Kabinettsentscheidungen vor; dazu kommen eine Ständige Vertretung der Länder und ein Verwaltungsunterbau aus Ressorts. Option (b, kleine Gruppe): Sicherheitspolitischer Jour Fixe wird zu „Sicherheitspolitischer Lage” ausgeweitet (zweiwöchentlich, rotierende Leitung). Rote Netze für eingestufte Kommunikation ausbauen.
Hinweis zur Einordnung: Zu Empfehlung 21 liegen zwei Sondervoten vor: (1) Option (a): Abgeordnete Sauter und Gerschau (FDP) und Sachverständiger Egon Ramms; (2) Empfehlung 21 insgesamt: Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.