EmpfehlungKap. 3.2.5 — Bekämpfung von Finanz- und organisierter KriminalitätS. 24
Empfehlung 19: Internationale Koordinierung der Finanzkontrolle: FATF-Standards umsetzen und lokale Ermittlungsbehörden befähigen
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„In Einsatzkontexten mit einer hohen Aktivität von transnational agierendem Terrorismus und/oder organisierter Kriminalität sollte eine internationale Koordinierung im Bereich der Finanzkontrolle, eine Durchsetzung von Standards der Financial Action Task Force (FATF) sowie die Befähigung der lokalen Ermittlungsbehörden erfolgen.“
Finanzkriminalität (Geldwäsche, Korruption, Terror- und Proliferationsfinanzierung) destabilisiert fragile Kontexte. Die internationale Überwachung von Finanztransferleistungen soll von Beginn an mit BMF und BaFin begleitet werden. Mobile-Banking und SIM-Karten-Verkauf sollen reguliert werden; humanitäre Organisationen zu maximaler Transparenz angehalten werden. VN-Risk-Management-Units sollen auf alle VN-Missionen erweitert werden.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.