EmpfehlungKap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten NationenS. 19
Empfehlung 8: Krisenprävention durch verlässliche Unterstützung von DPPA und UNDP stärken
Originalstelle
„Krisenprävention und vorbeugende Diplomatie sollten durch weiterhin verlässliche Unterstützung des Department of Political and Peacebuilding Affairs (DPPA) und des VN-Entwicklungsprogramms (UNDP) auf den Feldern der operativen und strukturellen Krisenprävention gestärkt werden.“
Krisenprävention ist seit Guterres 2017 Schlüsselthema (New Agenda for Peace; VN-Zukunftspakt Aktion 16). Operative Prävention (Friedens- und Entwicklungsberater, Entminung, Special Political Missions, Mediation Support Unit) und strukturelle Prävention (Menschenrechte, Bildung) sollen verlässlich gefördert werden, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sicherheitsbedürfnisse, insbesondere von Frauen und Mädchen.
Künftige deutsche Auslandsengagements brauchen eine klar ausformulierte Strategie, die nicht nur das Ziel benennt, sondern auch die im Zielzustand erwarteten Wirkungen. Sie dient als Grundlage für Wirkungskontrolle, Anpassung und Exit-Kriterien. Ziele müssen ressortgemeinsam abgestimmt sein; ziviles Engagement ist von Anfang an integraler Bestandteil.
Hinweis: Zu diesem Abschnitt liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino vor.
Komplexe vernetzte Einsätze brauchen kontinuierliches Monitoring der Sicherheitslage, ein realistisches politisch-militärisches Lagebild, Wirkungs- und Risikoabschätzung und Identifikation möglicher Partner. Dies soll konfliktsensibel und unter Einbeziehung von AA, BND, BMZ, BMI, BMWK und Verbündeten.
Die Kommission empfiehlt, bei Blockaden des VN-Sicherheitsrats völkerrechtskonforme Alternativen zu nutzen, etwa kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 VN-Charta) oder den Uniting-for-Peace-Mechanismus (UN-Doc. A/RES/377(V)). Art. 87a GG soll Ausnahmeregelung bleiben.
Ad-hoc-Koalitionen außerhalb kollektiver Sicherheitssysteme sind verfassungs- und völkerrechtlich problematisch, aber Realität. Als Kompromiss empfiehlt die Kommission die Aktivierung des Art. 44 EUV: einstimmiger Ratsbeschluss zur Beauftragung einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten mit einer militärischen Operation.
Internationale Koordinierung braucht kontinuierliche Abstimmung zu Kohärenz, Effizienz, Solidarität (burden sharing) und Akzeptanz. Aus Afghanistan ist gelernt: Ziele und Lagebilder waren nicht ausreichend abgeglichen, Ressourcen nicht effizient abgestimmt, Lastenverteilung schief, lokale Akzeptanz mangelhaft. Bewertungsparameter: Kohärenz, Bündnissolidarität, Effizienz, gesellschaftliche Akzeptanz.