Maas-Interview 20.08.2021: BND-Lageeinschätzung sei „offensichtlich falsch“; Konsequenzen für Arbeitsweise der Dienste
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„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben falsche Einschätzungen voneinander übernommen. Das muss sich ändern. In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen. Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise unserer Dienste bleiben.“
Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.
Nach der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurden Inhalte aus dem VS-NfD-Protokoll geleakt, insbesondere die BND-Prognose, die Taliban würden die Macht in Kabul „nicht vor dem 11. September“ übernehmen. BND-Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen bezeichnete den Leak als „schlimm“; die Krisenstabssitzung habe zu viele Teilnehmer:innen gehabt, um Leaks nachverfolgen zu können. Man habe sich auf die Aufgaben konzentriert, statt „nachzutreten“.
BND-Präsident Dr. Kahl bezeichnete das Maas-Interview als „himmelschreiende Ungerechtigkeit“. Er habe sich an die Aufforderung des Bundeskanzleramts gehalten, „keine Schwarzen Peter hin- und herzuschieben“, aber im Kanzleramt darauf hingewiesen, dass sich nicht alle daran hielten. Bei Pressedarstellungen sei man „unwahren“ Aussagen „entgegengetreten“, Gegendarstellungen seien aber nicht erfolgt. Bei vielen habe sich das „Versagen des BND in Kabul festgefressen“ als „Sündenliste“. Auch Zeuge Berger (AA-Staatssekretär) sah die BND-Darstellung als „verkürzt“; Kritik richte sich eher an die USA.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.