Bridge the Gap.

← Parlament & Öffentlichkeit

Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.7 — Maas-Interview zu BND S. 651 2021-08-20

Maas-Interview 20.08.2021: BND-Lageeinschätzung sei „offensichtlich falsch“; Konsequenzen für Arbeitsweise der Dienste

Originalstelle
„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben falsche Einschätzungen voneinander übernommen. Das muss sich ändern. In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen. Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise unserer Dienste bleiben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 651 (Original, neues Fenster)

Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Heiko Maas, BND Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 651 (Dokument insgesamt S. 638–654)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.3 — Leak Protokoll Krisenstab 13.08.2021 S. 649–650

Leak des VS-NfD-Protokolls der Krisenstabssitzung 13.08.2021; BND-Prognose „nicht vor dem 11. September“ wurde öffentlich

Nach der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurden Inhalte aus dem VS-NfD-Protokoll geleakt, insbesondere die BND-Prognose, die Taliban würden die Macht in Kabul „nicht vor dem 11. September“ übernehmen. BND-Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen bezeichnete den Leak als „schlimm“; die Krisenstabssitzung habe zu viele Teilnehmer:innen gehabt, um Leaks nachverfolgen zu können. Man habe sich auf die Aufgaben konzentriert, statt „nachzutreten“.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit August 2021 Akteure: BND, Freiin von Uslar-Gleichen (BND), Presse abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.7.3.1 — BND-Reaktion S. 653

BND-Präsident Kahl: Maas-Interview „himmelschreiende Ungerechtigkeit“; BKAmt verlangte Verzicht auf „Schwarze-Peter-Spiel“

BND-Präsident Dr. Kahl bezeichnete das Maas-Interview als „himmelschreiende Ungerechtigkeit“. Er habe sich an die Aufforderung des Bundeskanzleramts gehalten, „keine Schwarzen Peter hin- und herzuschieben“, aber im Kanzleramt darauf hingewiesen, dass sich nicht alle daran hielten. Bei Pressedarstellungen sei man „unwahren“ Aussagen „entgegengetreten“, Gegendarstellungen seien aber nicht erfolgt. Bei vielen habe sich das „Versagen des BND in Kabul festgefressen“ als „Sündenliste“. Auch Zeuge Berger (AA-Staatssekretär) sah die BND-Darstellung als „verkürzt“; Kritik richte sich eher an die USA.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Dr. Bruno Kahl (BND-Präsident), Bundeskanzleramt, Berger (AA) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.1 — Grundlagen der Mandatierung S. 638

Bundeswehr als Parlamentsarmee: Auslandseinsatz braucht Zustimmung des Bundestages (§ 1 Abs. 2 ParlBG)

Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Akteure: Deutscher Bundestag, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4 — Verlängerung des RSM-Mandates S. 639

Bundestag verlängerte RSM-Mandat am 25.03.2021 um zehn Monate, als „Übergangsmandat“ bezeichnet

Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-03-25 Akteure: Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Dr. Wächter (BMVg) abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.1 — Mandatsdauer S. 639–640

Sorge: Verlängerung über 30.04.2021 hinaus könnte als Verletzung des Doha-Abkommens gelten

Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Februar 2021 Akteure: Bundesregierung, Taliban abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.2 — Begründung S. 640

Antragsbegründung: „geordneter Abzug“; Voraussetzungen für vollständigen Abzug „noch nicht gegeben“

Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Februar 2021 abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 1.4.2 — Hintergrund US-Position S. 641

Wächter: USA signalisierten ab Ende Januar 2021, dass der 30.04. „eigentlich kein Thema“ sei; „In together, out together“ als „DNA der Allianz“

Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit Januar/Februar 2021 Akteure: Dr. Wächter (BMVg), USA, NATO abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json