DER SPIEGEL Juli und August 2022: dreiteilige Serie mit VS-NfD-Zitaten aus Botschafts- und Krisenstabskommunikation
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„Ende Juli bzw. Anfang August 2021 veröffentlichte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL eine dreiteilige Serie „Afghanistan: die dramatische Flucht der Deutschen“ in der jeweiligen wöchentlichen Ausgabe sowie auch online. Neben Statements und Interviews finden sich hier auch zahlreiche Zitate aus VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Telefonschalten, E-Mail-Verkehr und sonstiger Videokonferenzen. Auch aus vertraulichen Protokollen von Krisenstabssitzungen wird berichtet.“
DER SPIEGEL veröffentlichte (laut Bericht „Ende Juli/Anfang August 2021“, tatsächlich nach Quellenfußnoten ab 30.07.2022) eine dreiteilige Serie „Afghanistan: die dramatische Flucht der Deutschen“, mit zahlreichen Zitaten aus VS-NfD eingestuften Telefonschalten, E-Mail-Verkehr, Videokonferenzen und Krisenstabsprotokollen sowie der Kommunikation zwischen Botschaft Kabul und AA. Zeuge van Thiel (Geschäftsträger Botschaft Kabul) bestätigte, dass der E-Mail-Verkehr geleakt worden sei.
Hinweis zur Einordnung: Der Berichtstext datiert die Serie „Ende Juli/Anfang August 2021“, die zugehörigen Quellenfußnoten verweisen jedoch auf SPIEGEL-Ausgaben vom 30.07.2022, 06.08.2022 und 13.08.2022; letzteres ist plausibel (Jahrestag der Evakuierung).
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.