Leak Hubschrauber-Einsatz 19.08.2021; Folge: Anfragen von Partnernationen und deutschen Schutzbefohlenen
Originalstelle
„Am 19. August 2021 sprach ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von Hubschraubern in Kabul. … Nachdem es presseöffentlich wurde, dass die Bundeswehr diese Hubschrauber entsendet, konnte ich mich nicht davor retten, Partnernationen auf meinem Gefechtsstand stehen zu haben, die gefragt haben: Kann ich diesen Hubschrauber nutzen? … Deutsche Schutzbefohlene hatten den Anspruch, mit diesen Hubschraubern abgeholt zu werden. Ich zitiere: Aber Ihre Regierung hat diese Hubschrauber geschickt. Holen Sie mich bitte auf dem Dach vom Hotel mit diesem Hubschrauber ab!“
Am 19.08.2021 sprach ein CDU/CSU-Abgeordneter in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von KSK-Hubschraubern in Kabul. Laut Zeuge Oberstleutnant „Tobias“ (KSK-Leiter) folgten zahlreiche Anfragen von Partnernationen (Österreich, Schweiz, Rumänien, Polen) und deutschen Schutzbefohlenen, die per Hubschrauber abgeholt werden wollten. Letztlich wurden die Hubschrauber nicht genutzt, da der US-Secretary of Defence dies ablehnte.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.