Leak des VS-NfD-Protokolls der Krisenstabssitzung 13.08.2021; BND-Prognose „nicht vor dem 11. September“ wurde öffentlich
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„Im Nachgang der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 wurden Informationen aus dem VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Protokoll der Krisenstabssitzung veröffentlicht. Insbesondere berichtete die Presse über die Tatsache, dass der BND in dieser Sitzung prognostiziert habe, die „Taliban würden die Macht in Kabul nicht vor dem 11. September [2021] übernehmen“. … Es ist schlimm genug, dass so was geleakt wird. Es ist schlimm genug, dass diese Krisenstabssitzung auch so unglaublich viele Teilnehmer hatte, sodass auch Leaks nie mehr irgendwie nachverfolgt werden können.“
Nach der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurden Inhalte aus dem VS-NfD-Protokoll geleakt, insbesondere die BND-Prognose, die Taliban würden die Macht in Kabul „nicht vor dem 11. September“ übernehmen. BND-Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen bezeichnete den Leak als „schlimm“; die Krisenstabssitzung habe zu viele Teilnehmer:innen gehabt, um Leaks nachverfolgen zu können. Man habe sich auf die Aufgaben konzentriert, statt „nachzutreten“.
Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.