Merkel 22.07.2021 (BPK): „pragmatische Lösung“ für Ortskräfte ab 2013, auch Charterflüge
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„Unser Ziel ist, dass diejenigen, die ab 2013 für Deutschland gearbeitet haben, auch die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland zu kommen, wenn sie das wünschen, um eben genau nicht bedroht zu werden. Ich setze mich sehr dafür ein, dass wir pragmatische Lösungen finden, soweit das in unserer Hand liegt, und das heißt eben auch, dass der Flug nicht daran scheitern darf, dass man das Geld nicht hat. Darum werden wir uns kümmern. Das heißt gegebenenfalls auch, über Charterflugzeuge nachzudenken.“
Bundeskanzlerin Merkel nahm am 22.07.2021 in der Bundespressekonferenz Stellung zum Ortskräfteverfahren: Wer ab 2013 für Deutschland gearbeitet habe, solle die Möglichkeit erhalten, nach Deutschland zu kommen. Sie warb für „pragmatische Lösungen“: Flüge dürften nicht am Geld scheitern, gegebenenfalls über Charterflugzeuge. Sie habe gerade tags zuvor im Kabinett dafür geworben.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.