Obleute am 14.04.2021 telefonisch durch Maas und Kramp-Karrenbauer informiert; AA wusste bereits am 12.04. von US-Abzugsentscheidung
Originalstelle
„Eine Information, die im Wege der Obleuteunterrichtung an den Deutschen Bundestag gelangte, betrifft den Truppenabzug im April 2021: Im AA war infolge eines Telefonates des damaligen Bundesaußenministers Maas mit dem US-Außenminister Blinken bereits am 12. April 2021 bekannt, dass die USA und in der Folge auch die NATO am 14. April 2021 ihren Abzug verkünden würden. … Schließlich wurden die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses am Abend des 14. April 2021 telefonisch durch den damaligen Außenminister Maas und die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert.“
Nach einem Maas-Blinken-Telefonat war im AA bereits am 12.04.2021 bekannt, dass USA und NATO am 14.04.2021 ihren Abzug verkünden würden. AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann riet zunächst von einer Vorabunterrichtung ab. Die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses wurden am Abend des 14.04.2021 telefonisch durch Außenminister Maas und Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert, also am Tag der Verkündung selbst.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.