Högl: ANSF-Leistungsfähigkeit „im Nachhinein betrachtet, nicht ausreichend kritisch gesehen“
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„Jetzt ist natürlich die Schwierigkeit, dass wir wissen, wie es ausgegangen ist - - und zum Beispiel die Leistungsfähigkeit der afghanischen Streitkräfte möglicherweise, im Nachhinein betrachtet, nicht ausreichend - - vielleicht kritisch gesehen wurde oder nicht ausreichend betrachtet wurde - wie es sich dann hinterher dargestellt hat. Aber das ist eine Ex-post-Betrachtung. Ich habe damals immer den Eindruck gehabt, dass wir sowohl von den politischen Rahmenbedingungen als auch der Lage in Afghanistan jedenfalls ausreichend Informationen bekommen [haben], um uns eine Meinung zu bilden.“
Dr. Högl räumte ein: Aus heutiger Sicht sei die Leistungsfähigkeit der afghanischen Streitkräfte möglicherweise „nicht ausreichend kritisch gesehen“ oder „nicht ausreichend betrachtet“ worden; das sei aber eine Ex-post-Betrachtung. Damals habe sie den Eindruck gehabt, ausreichend Informationen für eine Meinungsbildung erhalten zu haben.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.