UdP retrospektiv und VS-NfD; höher eingestufte Details nur in eingestuften Sitzungen kommunizierbar
Originalstelle
„Im Gegensatz zu anderen Formaten habe die UdP dabei einen „retrospektiv[en]“ Blickwinkel verfolgt. Der „Blick in die Zukunft“ … sei dagegen durch andere Formate – etwa die Sitzungen im Verteidigungsausschuss und Auswärtigen Ausschuss – abgedeckt gewesen. Die UdP sei überdies VS-NfD eingestuft gewesen, sodass „eine detaillierte Berichterstattung zu Ereignissen, Entwicklungen und Vorkommnissen, die einer höheren Einstufung“ unterfielen, nicht erfasst gewesen sei und lediglich im Rahmen von eingestuften Sitzungen des Verteidigungsausschusses hätten kommuniziert werden können.“
Laut Zeuge Kapitän z. S. B. (BMVg) hatte die UdP einen rein retrospektiven Blickwinkel auf die letzten sieben Tage; Zukunftsszenarien waren anderen Formaten vorbehalten. Wegen der VS-NfD-Einstufung konnten höher eingestufte Details nicht in der UdP erfasst werden; sie waren nur in eingestuften Verteidigungsausschuss-Sitzungen kommunizierbar. Wehrbeauftragte Dr. Högl bezeichnete die UdP als „eher allgemein gehalten“.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.