FeststellungTeil 2, Kap. 9, Abschnitt 2.1 — Unterrichtung des Parlaments (UdP)S. 642–643
UdP: wöchentlicher Lagebericht des BMVg, VS-NfD eingestuft, für alle Abgeordneten; BKAmt und BND nicht eingebunden
Originalstelle
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über Auslandseinsätze der Bundeswehr und aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Die Berichte sind als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und zur Information aller Abgeordneten über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr bestimmt. … Bundeskanzleramt (BKAmt) und Bundesnachrichtendienst (BND) seien dagegen nicht eingebunden gewesen.“
Die UdP ist ein wöchentlicher schriftlicher Lagebericht des BMVg über Bundeswehr-Auslandseinsätze, VS-NfD eingestuft, an alle Abgeordneten gerichtet. Erstellt vom Referat SE III 1 des BMVg (koordinierende Rolle) mit Zulieferungen aus BMVg-Abteilungen Strategie und Einsatz sowie Politik, Einsatzführungskommando und teils AA. Der politische AA-Beitrag wurde „eins zu eins“ übernommen. BMI hatte eigene Kommunikation. BKAmt und BND waren laut Zeuge Kapitän z. S. B. nicht eingebunden.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.