Mandat 25.03.2021 mit 432 von 629 Stimmen angenommen; CDU/CSU, SPD, FDP, Teile Grüne dafür; AfD, LINKE und Teile Grüne dagegen
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„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. … In der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2021 wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen angenommen.“
Am 25.03.2021 nahm der Bundestag in seiner 218. Sitzung das verlängerte RSM-Mandat mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen an. Im federführenden Auswärtigen Ausschuss hatten zuvor CDU/CSU, SPD, FDP und eine Stimme der Grünen zugestimmt; AfD, LINKE und eine weitere Grünen-Stimme votierten dagegen.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.