Wächter: BMVg fürchtete, „Mandatsbegründung wegbrechen würde, wenn die Amerikaner aus innenpolitischen Gründen“ abzögen
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„Dazu hat der Zeuge Dr. Wächter … ausgeführt, die Bundesverteidigungsministerin habe „die Befürchtung [gehabt], dass [...] die Mandatsbegründung wegbrechen würde, wenn die Amerikaner aus innenpolitischen Gründen“ ihre Präsenz beendeten. In dem Fall wäre „der Hinweis auf die Friedensverhandlungen“ für eine Mandatsbegründung nicht mehr tragfähig gewesen, da hierfür eine militärische Präsenz notwendig sei.“
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) befürchtete die Verteidigungsministerin (Kramp-Karrenbauer), die Mandatsbegründung könne „wegbrechen“, falls die USA aus innenpolitischen Gründen abzögen. Der Verweis auf die Friedensverhandlungen wäre dann nicht mehr tragfähig gewesen, weil dafür militärische Präsenz notwendig sei. Deshalb verwies der Mandatstext darauf, dass der RSM-Gesamtauftrag „noch nicht erfüllt“ sei.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.