Antragsbegründung: „geordneter Abzug“; Voraussetzungen für vollständigen Abzug „noch nicht gegeben“
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„[A]ngesichts des stark verzögerten Beginns der Friedensverhandlungen, der zu Kernfragen noch frühen Verhandlungsphase, sowie des trotz der Verhandlungen anhaltend hohen Gewaltniveaus […] die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Bundesregierung noch nicht gegeben [seien]. „Ein Abzug unter den derzeitigen Voraussetzungen“ berge … „nicht nur Gefahren für die unmittelbare Stabilität Afghanistans und der Region, sondern auch für die hart errungenen Fortschritte der letzten Jahrzehnte insgesamt“.“
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) befürchtete die Verteidigungsministerin (Kramp-Karrenbauer), die Mandatsbegründung könne „wegbrechen“, falls die USA aus innenpolitischen Gründen abzögen. Der Verweis auf die Friedensverhandlungen wäre dann nicht mehr tragfähig gewesen, weil dafür militärische Präsenz notwendig sei. Deshalb verwies der Mandatstext darauf, dass der RSM-Gesamtauftrag „noch nicht erfüllt“ sei.