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Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.3.1 — BMVg Nachbetreuung S. 635–636

BMVg: verpflichtende Einsatznachbereitungsseminare und psychologische Gespräche; PTBS bei Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten

Originalstelle
„Das zeigt einfach, dass das alles andere als ein normaler Einsatz war und dass er tiefe Spuren und Narben bei den Soldatinnen und Soldaten hinterlassen hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 635–636 (Original, neues Fenster)

Im selben Jahr wurden „Einsatznachbereitungsseminare“ durchgeführt; erste Gespräche mit Arzt und Truppenpsychologen bereits „nach der Landung“. Teilnahme war verpflichtend (Oberstleutnant „Tobias“, Hauptmann H.). Bei Ankunft seien praktisch „alle“ krank gewesen (aggressive Darmparasiten, schwere Bronchitis). Die psychologische Betreuung habe wegen „sehr schlimme[r] Bilder“ bei einigen zu Therapien geführt; manche seien „auch heute noch“ in Behandlung. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer berichtete von posttraumatischen Belastungsstörungen; der Einsatz habe „tiefe Spuren und Narben“ hinterlassen. General Arlt: „mit einem Einsatznachbereitungsseminar [...] nicht getan“.

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 635–636 (Dokument insgesamt S. 621–637)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

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Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

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Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.3 — Reise Maas in Nachbarstaaten S. 622

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