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Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1.4 — LBA-Stellungnahme S. 632

Bericht und Gegendarstellung „nebeneinander zu den Akten“; Kahl: „Ausweis der Fehlerkultur“

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Dr. S. R., Leiter des Referates Auswertung für Afghanistan im BND, habe der Fachbereich beantragt, dass „alle internen und externen, bisherigen wie zukünftigen Adressaten“ des Berichtes der Internen Revision auch die Gegendarstellung erhalten würden. Dementsprechend sei, so der Präsident des BND Dr. Kahl, entschieden worden, „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne. Die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 632 (Original, neues Fenster)

Auf Antrag des Fachbereichs wurde entschieden, Revisionsbericht und LBA-Gegendarstellung allen bisherigen wie zukünftigen Adressaten gemeinsam zukommen zu lassen. BND-Präsident Kahl: „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne; die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“. Dr. T. W. (IR) bezeichnete die Stellungnahme als „Teil eines diskursiven Prozesses“.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, Dr. Bruno Kahl, Dr. T. W. Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 632 (Dokument insgesamt S. 621–637)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

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Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

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Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

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Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.3 — Reise Maas in Nachbarstaaten S. 622

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; „Compact for Afghanistan“ in EU eingebracht

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.

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