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Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1.4 — LBA-Stellungnahme S. 631–632 Juli 2022

Referat LBA verfasste Gegendarstellung (Juli 2022, GEHEIM): Bericht „nicht ergebnisoffen geprüft“, „falsche Lehren“

Originalstelle
„Wir hielten viele Feststellungen in diesem Bericht der internen Revision für unzutreffend, soweit sie uns anbetrafen, oder zumindest für irreführend, weil etwas unterstellt wurde, zumindest indirekt, während manche Aussagen ganz offensichtlich aus unserer Sicht auch falsch waren. In anderen Fällen waren die Handlungsempfehlungen, die daraus abgeleitet wurden oder dann am Ende des Berichts aufgeführt waren, zwar so, dass wir die durchaus teilten, aber die Herleitung […] eben nicht vorhanden war und nach unserer Sicht auch unzutreffend.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 631–632 (Original, neues Fenster)

Das Referat LBA (Auswertung Afghanistan) verfasste eine im Juli 2022 fertiggestellte, als GEHEIM eingestufte Stellungnahme zum Revisionsbericht, die in den Vernehmungen überwiegend „Gegendarstellung“ genannt wurde. Dr. S. R. (Leiter LBA) fühlte sich „ungerecht behandelt“, bemängelte „wissenschaftliche Gründlichkeit“, hatte den Eindruck, der IR sei es um „Fehler zu finden“ und nicht um ergebnisoffene Prüfung gegangen, und sah „die falschen Lehren“ gezogen. Eine seiner eigenen Lehren: „Erwartungsmanagement betreiben“. Bei der Szenarienanalyse Frühjahr 2021 hätte deutlicher geschrieben werden sollen, dass das wahrscheinlichste Szenario auch viel schneller eintreten könne.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND Referat LBA, Dr. S. R., M. S. Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 631–632 (Dokument insgesamt S. 621–637)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1.2.5–2.1.2.6 — Fragenkatalog 24.08.2021 S. 628–629

146-Fragen-Katalog der Internen Revision; Abteilungsleiter Dr. Ader: „nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“

Die Interne Revision übermittelte am 24.08.2021 einen 146 Fragen umfassenden Katalog an die zuständigen Fachbereiche und das BKAmt. Abteilungsleiter Dr. Ader (LB, Auswertung und Beschaffung Region B) äußerte in einer E-Mail an seine Referatsleiter starke Zweifel an der Methodik („nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“) und drückte in seiner Vernehmung „erhebliche Zweifel“ an der fachlichen Kompetenz der Internen Revision aus. Dr. Maas (BKAmt) und Dr. T. W. (IR) bestätigten die hohe Belastung des Fachbereichs durch die laufende Lage am Flughafen Kabul.

Hinweis: Die scharfe interne Kritik Dr. Aders an der Internen Revision steht der von BND-Präsident Kahl gestützten Sicht gegenüber, der Bericht sei „ein Ausweis der Fehlerkultur“. Beide Positionen sind dokumentiert.
Thema: Nachrichtendienste 2021-08-24 Akteure: BND Interne Revision, Dr. Ader (BND Abt. LB), Dr. Maas (BKAmt), Dr. T. W. abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2.1.4 — LBA-Stellungnahme S. 632

Bericht und Gegendarstellung „nebeneinander zu den Akten“; Kahl: „Ausweis der Fehlerkultur“

Auf Antrag des Fachbereichs wurde entschieden, Revisionsbericht und LBA-Gegendarstellung allen bisherigen wie zukünftigen Adressaten gemeinsam zukommen zu lassen. BND-Präsident Kahl: „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne; die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“. Dr. T. W. (IR) bezeichnete die Stellungnahme als „Teil eines diskursiven Prozesses“.

Thema: Nachrichtendienste Akteure: BND, Dr. Bruno Kahl, Dr. T. W. abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 621–622

Verbalnoten an Pakistan ab 27.09.2021 mit der Bitte um visumsfreie Einreise von Ortskräften

Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-27 Akteure: Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), Pakistanisches Außenministerium, GIZ abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 622

Berger: Dankbarkeit gegenüber Pakistan; Akzeptanz von Listen ohne Ausweispapiere „keine Selbstverständlichkeit“

Staatssekretär Berger hob in seiner Vernehmung die Bereitschaft Pakistans hervor, Listen, teils mit Personen ohne Ausweispapiere, zu akzeptieren und Flüge ab Islamabad zu erlauben; dies sei „keine Selbstverständlichkeit“ gewesen.

Thema: Nach der Evakuierung Akteure: Staatssekretär Berger, Pakistan abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.3 — Reise Maas in Nachbarstaaten S. 622

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; „Compact for Afghanistan“ in EU eingebracht

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-31 Akteure: Heiko Maas, Pakistan, Europäische Union, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json