Revisionsbericht der Internen Revision im Februar 2022 fertiggestellt
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„Auf Basis der schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog und der Gespräche erstellte die Interne Revision einen Bericht, der im Februar 2022 fertiggestellt wurde. Laut Aussage des Zeugen Dr. T. W., dem Leiter des Sachgebietes Interne Revision im BND, sei der Bericht erst „zu einem späten Zeitpunkt finalisiert und existent“ gewesen, was „nichts Ungewöhnliches“ sei. Der Entwurf des Berichtes sei sodann an „alle involvierten Arbeitsbereiche“ verteilt worden, um den Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.“
Auf Basis schriftlicher Antworten und Gespräche erstellte die Interne Revision einen Bericht, der im Februar 2022 fertiggestellt wurde. Der Entwurf wurde an alle involvierten Arbeitsbereiche verteilt (Stellungnahmemöglichkeit), dann über Leitungsstab und Vizepräsident an Präsident Kahl sowie an das BKAmt gegeben. Empfehlungen werden laut Dr. T. W. nach Billigung durch die Hausleitung umgesetzt; Kahl: Bericht und Gegendarstellung seien in eine „inhaltliche und vor allem in eine Strukturreform“ eingeflossen.
Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.
Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.
Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.
Staatssekretär Berger hob in seiner Vernehmung die Bereitschaft Pakistans hervor, Listen, teils mit Personen ohne Ausweispapiere, zu akzeptieren und Flüge ab Islamabad zu erlauben; dies sei „keine Selbstverständlichkeit“ gewesen.
Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.