146-Fragen-Katalog der Internen Revision; Abteilungsleiter Dr. Ader: „nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“
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„auf diesen Fragenkatalog kann man sich nicht vorbereiten - außer vielleicht dadurch, dass man sich gedanklich in Stellung bringt. Bitte keinerlei Recherchen, Abfragen oder weitere Steuerungen veranlassen. Erstens haben wir aktuell wesentlich Dringenderes zu erledigen, und zweitens kann ich beim Lesen der [...] zusammengestellten Fragen beim besten Willen nicht erkennen, wie eine so strukturierte Prüfung zu irgendwelchen validen Ergebnissen führen soll.“
Die Interne Revision übermittelte am 24.08.2021 einen 146 Fragen umfassenden Katalog an die zuständigen Fachbereiche und das BKAmt. Abteilungsleiter Dr. Ader (LB, Auswertung und Beschaffung Region B) äußerte in einer E-Mail an seine Referatsleiter starke Zweifel an der Methodik („nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“) und drückte in seiner Vernehmung „erhebliche Zweifel“ an der fachlichen Kompetenz der Internen Revision aus. Dr. Maas (BKAmt) und Dr. T. W. (IR) bestätigten die hohe Belastung des Fachbereichs durch die laufende Lage am Flughafen Kabul.
Hinweis zur Einordnung: Die scharfe interne Kritik Dr. Aders an der Internen Revision steht der von BND-Präsident Kahl gestützten Sicht gegenüber, der Bericht sei „ein Ausweis der Fehlerkultur“. Beide Positionen sind dokumentiert.
Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.
Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.
Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.
Staatssekretär Berger hob in seiner Vernehmung die Bereitschaft Pakistans hervor, Listen, teils mit Personen ohne Ausweispapiere, zu akzeptieren und Flüge ab Islamabad zu erlauben; dies sei „keine Selbstverständlichkeit“ gewesen.
Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.