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Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621 2021-08-23

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Originalstelle
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit war, insbesondere der Einrichtung der Phase 2. Wir haben das Phase 2 genannt, mit einem sogenannten Team Land, Team Luft, um so schnell wie möglich eben nach dem Ende der Evakuierungsoperation sicherzustellen, auch mit dem verbliebenen Personal vor Ort, dass wir auf dem Landweg und auf dem Luftweg Evakuierungen weiter durchführen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

Thema: Nach der Evakuierung Akteure: Auswärtiges Amt, Staatssekretär Berger Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Afghanistan), 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/14700

Fundstelle: S. 621 (Dokument insgesamt S. 621–637)

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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