Ramstein-Vereinbarung 20.08.2021: maximal 10 Tage Transitaufenthalt afghanischer US-Ortskräfte
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„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“
Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.
Mit dem 29.06.2021 endete die deutsche Truppenpräsenz in Afghanistan. Während die internationalen Truppen abzogen, bauten die Taliban im Rahmen einer „Frühjahrsoffensive“ ihre Raumkontrolle aus.
Am Abend des 03.08.2021 zündete ein Selbstmordattentäter vor dem Haus des afghanischen Verteidigungsministers in unmittelbarer Nähe der Green Zone in Kabul; mindestens acht weitere Menschen wurden getötet. Geschäftsträger van Thiel war über die Reaktion der Staatssekretärin Leendertse, die seinen Bericht zunächst angezweifelt habe, „tief überrascht“; sie habe „unter wahnsinnigem Druck aus dem BMI“ gestanden, einen geplanten Abschiebeflug durchzuführen.
Ab 06.08.2021 fielen in rascher Folge Provinzhauptstädte an die Taliban: Bis 10.08. acht von 34, am 12.08. fiel die strategisch wichtige Stadt Ghazni (~180.000 Einwohner); innerhalb einer Woche waren es insgesamt zehn Provinzhauptstädte.
In einer Ministervorlage des AA-Länderreferats Afghanistan an Außenminister Maas vom 11.08.2021 wurden drei Szenarien skizziert: (1) militärische Machtübernahme der Taliban als „sehr reale Möglichkeit“ (Emirat 2.0); (2) verhandelte Machtübergabe nach Einkesselung Kabuls; (3) Bürgerkrieg oder Verhandlungslösung, als „eher unwahrscheinlich“ eingestuft.
Der damalige Krisenbeauftragte des AA Dr. Diehl warnte in einer Vorlage vom 11.08.2021: Eine Evakuierung sei ohne den Flughafen Kabul (HKIA) nicht möglich; eine andauernde deutsche Präsenz in Kabul sei ohne US-Botschaft nicht möglich; bei Verpassen des Entscheidungspunktes sei eine Evakuierung de facto nicht mehr durchführbar.